Bonzenzuchtvereine

Wir veröffentlichen hier einen Auzug aus der Broschüre „Schriften zum Klassenkampf 4“ aus dem Text „Gewerkschaftsbürokratie und proletarische Selbstorganisation im reproduktiven Klassenkampf“. Der Text stammt ursprünglich von Revolutionären der Gruppe soziale Befreiung:

In der Anfangszeit des Kapitalismus war der ArbeiterInnenklasse als Kern des Proletariats jeder Streik verboten. Auch gegen die Gewerkschaften ging der Kapitalismus zu Beginn seiner Entwicklung repressiv vor. Doch diese totale Repression erwies sich auch für das Kapital kontraproduktiv. Der Kapitalismus beruht auf dem Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Damit ist auch der Klassenkampf zwischen Proletariat und Bourgeoisie eine objektive Notwendigkeit, die aus den gesellschaftlichen Verhältnissen mit unwiderstehlicher Macht hervorgeht. In einem sozialen Lernprozess dämmerte der Bourgeoisie nach und nach, dass es für sie weniger gefährlich ist, den Klassenkampf unter ganz bestimmten Bedingungen zu legalisieren. In den modernen Demokratien dämmt das demokratische Streikrecht den Klassenkampf mehr ein, als es ein absolutes Streikverbot je vermocht hätte.

Durch das demokratische Streikrecht bekommen Gewerkschaften das Streikmonopol. Doch die Gewerkschaften, dass sind in erster Linie ihre bürgerlich-bürokratischen Apparate. Somit entscheiden über die mächtigste Waffe des Proletariats, die Arbeitsniederlegung, NichtproletarierInnen. Das demokratische Streikrecht nimmt den Streik aus den Fäusten des Proletariats und legt sie in die zarten Hände der Gewerkschaftsbonzen. Die Gewerkschaftsbürokratie versucht sich immer tiefer in das gesellschaftliche Gesamtkapital – also das Nationalkapital –, in die Einzelkapitale und in den Staat als den ideellen Gesamtkapitalisten und Machtapparat der Bourgeoisie zu integrieren. Das geschieht durch das Tarifsystem, bei dem der Staat den Kapitalverbänden und der Gewerkschaftsbürokratie Tarifautonomie gewährt, also das Recht über Verhandlungen den Lohn, die Arbeitszeit, den Urlaub und andere Arbeitsbedingungen zu regeln. Einigen sich Kapitalvertreter und Gewerkschaftsbonzen nicht am Verhandlungstisch auf einen Tarifvertrag, dann darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. In Deutschland ist nur innerhalb dieser Tarifauseinandersetzungen der Streik legal. Staat, Kapital und Gewerkschaftsbürokratie bestimmen also über die Tarifautonomie die Regeln des proletarischen Klassenkampfes.

Über die Tarifautonomie werden die GewerkschaftsbürokratInnen zu Co-ManagerInnen der kapitalistischen Ausbeutung. Sie handeln zusammen mit Kapital und Staat (öffentlicher Dienst) die wichtigsten Arbeitsbedingungen aus. Die Gewerkschaftsbürokratien müssen nicht selbst unter den Bedingungen arbeiten und leben, die sie mit Kapital und Staat aushandeln. Für sie ist wichtig, dass Kapital und Staat mit ihnen verhandeln. Deshalb sind sie auch zu Tarifverträgen bereit, welche den Reallohn nur geringfügig steigen oder sogar sinken lassen. Das Tarifvertragssystem integriert die Gewerkschaften in den Kapitalismus und befriedet das Proletariat. Es verniedlicht den Klassenkrieg zur legalen Tarifauseinandersetzung. Die Gewerkschaftsbonzen entwickeln sich schließlich zu den heimtückischsten und gefährlichsten Klassenfeinden des Proletariats. In Deutschland unterstützten sie grundsätzlich den Ersten Weltkrieg, krochen vergeblich Hitler in den Arsch, trugen den Kalten Krieg der BRD gegen den staatskapitalistischen Ostblock mit und sind auch heute zu jeder Schandtat gegen das Proletariat bereit

Der trotzkistische Gewerkschaftsfreund Daniel Behruzi zeichnet im linksbürgerlichen Käseblatt junge Welt die Entwicklung des demokratischen Streikrechtes in Deutschland nach: „Der Streik kommt in Deutschland wieder ein bisschen in Mode. An den Warnstreiks der IG Metall haben sich seit Ende Januar (2015) binnen drei Wochen eine Viertelmillion Beschäftigte beteiligt. Durch Arbeitsniederlegungen an Flughäfen hat das bei ver.di organisierte Sicherheitspersonal zuletzt deutliche Gehaltsverbesserungen erreicht. Und die Berufsgewerkschaften Cockpit und GDL mobilisieren schon seit Monaten immer wieder zu Arbeitskämpfen. (…)

Zwar wird hierzulande längst nicht so oft die Arbeit niedergelegt wie in den meisten anderen europäischen Staaten. Doch auch in Deutschland merken die abhängig Beschäftigten zunehmend, dass sie ihre Interessen letztlich nur durch die Verweigerung ihrer Arbeitsleistung durchsetzen können. Das wussten schon die thebanischen Nekropolenerbauer, die im alten Ägypten des Jahres 1155 vor unserer Zeitrechnung unter Ramses III. Totenstädte errichteten. Auf ausbleibende ,Löhne‘ (in Form von Lebensmitteln) reagierten diese hochspezialisierten Arbeiter mit der kollektiven Zurückhaltung ihrer Arbeitskraft – der erste dokumentierte Streik der Weltgeschichte.

Dessen moderne Form entwickelte sich freilich in Zusammenhang mit der Industrialisierung und der Entstehung kapitalistischer Verhältnisse. Sie ist untrennbar verbunden mit dem Aufbau von Gewerkschaften. (Anmerkung von Nelke: Hier produziert unserer Trotzkist natürlich Gewerkschaftsideologie. Dass das Proletariat auch ohne Gewerkschaften streiken kann hat es schon oft genug bewiesen. Wir werden darauf weiter unten in diesem Kapitel zurückkommen.) In Deutschland entstand im Zuge 1848er Revolution im Juni des Jahres der ,National-Buchdrucker-Gehilfen-Verband‘, der nur zwei Monate später den ersten nationalen Druckerstreik organisierte. Die Obrigkeit reagierte mit Repression und verurteilte die ,Rädelsführer‘ wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung zu 14 Tagen Haft

Noch viele Jahrzehnte konnten Beschäftigtenvereinigungen in Deutschland nicht frei agieren, war der Streik als ,grober Unfug‘ gebrandmarkt. Erst nach Aufhebung des Sozialistengesetzes (1890) wuchsen die Gewerkschaften zu Organisationen mit Millionen Mitgliedern heran. Die volle Durchsetzung der Koalitionsfreiheit gelang allerdings erst in der Revolution von 1918, und auch nur vorübergehend.

Die Bundesrepublik knüpfte im Wesentlichen an die Gesetze der Weimarer Republik an. Ein separates Streikrecht gibt es hierzulande bis heute nicht. Es leitet sich lediglich aus dem in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes enthaltenen Recht ab, ,zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden‘.

Was im Arbeitskampf legal ist und was nicht, entscheiden in diesem Land daher nicht Parlamente, sondern von niemandem gewählte Richter. (Anmerkung von Nelke: Hier zeigt sich unser Trotzkist als kleinbürgerlicher Musterdemokrat. Wie wir in unserer Schrift Die proletarische Diktatur in dieser Broschüre nachweisen werden, sind die BerufspolitikerInnen der Parlamente nicht weniger strukturelle Klassenfeinde des Proletariats als die Richter.) Sie (die Richter) legten zum Beispiel nach dem zweitägigen Zeitungsstreik von 1952 fest, dass so genannte politische Streiks nicht erlaubt sind: Gestreikt werden darf demnach lediglich für tarifvertraglich regelbare Ziele und nicht, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Diese Rechtsprechung hat sich bis heute gehalten, auch wenn gegen sie mit gutem Grund immer wieder gestritten wird.

Ohnehin gilt das Streikrecht der Bundesrepublik nicht für alle. Hunderttausende Beamte und mehr als eine Million Beschäftigte der Kirchen sind davon angeblich ausgenommen. Beides ist aktuell Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Die Gewerkschaften argumentieren, dass Arbeitsniederlegungen als Teil der Koalitionsfreiheit allen Beschäftigten zustehen. Die Kirchen berufen sich auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstordnungsrecht, das ebenfalls der Weimarer Reichsverfassung entstammt.

In der Debatte ist das Streikrecht derzeit vor allem wegen des von der großen Koalition geplanten Gesetzes zur ,Tarifeinheit‘. Da dieses so genannten Minderheitsgewerkschaften die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen nehmen will – und Arbeitsniederlegungen wie erwähnt nur für tariflich regelbare Ziele erlaubt sind – wären sie dieses Mittels beraubt. Koalitionsfreiheit und Streikrecht bleiben also umkämpft. In einer Klassengesellschaft kann es nicht anders sein.“ (Daniel Behruzi, Rotlicht: Streik, in: junge Welt vom 25. Februar 2015, S. 14.)

Wie wir gesehen haben, ist der Trotzkismus des Herrn Behruzi schon sehr sozialdemokratisch weichgespült. Aber auf jeden Fall wurden durch diese Darlegungen von ihm recht gut deutlich, dass das demokratische Streikrecht der BRD recht repressiv daherkommt. Es erzieht das bundesdeutsche Proletariat im Geiste des Legalismus. Doch wenn sich ProletarierInnen immer nur an das gehalten hätten, was gerade erlaubt ist, gäbe es noch nicht mal das demokratische Streikrecht. Der sozialreaktionäre und konterrevolutionäre Charakter der Gewerkschaften wird von Herr Behruzi nicht einmal ansatzweise analysiert.

Leisten wir also das, was von Herr Behruzi nicht kommt: Eine Klassenanalyse der Gewerkschaften und des von ihnen geführten bzw. gebremsten reproduktiven Klassenkampfes. Gewerkschaften gehören wie die „ArbeiterInnenparteien“ zu der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung, sie stellen den bürokratisch entfremdeten Ausdruck des reproduktiven Klassenkampfes des Proletariats dar. Den reproduktiven Klassenkampf führt das Proletariat im Rahmen des Kapitalismus für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten bzw. gegen Angriffe der Bourgeoisie auf die bestehenden Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Gewerkschaftsbürokratie versucht diese Arbeitsbedingungen sozialpartnerschaftlich mit den Kapitalverbänden zu regeln. Sie agiert dabei als Co-Managerin der kapitalistischen Ausbeutung. Hauptamtliche GewerkschaftsfunktionärInnen gehören in der Tat sozial nicht zum Proletariat, sondern sind den Wirtschaftsbossen sehr ähnlich. In Deutschland sitzen die Gewerkschaftsbonzen auch mit den Wirtschaftsbossen zusammen in den Aufsichtsräten der großen Konzerne. Das Proletariat ist Objekt des Tarifschachers zwischen den Wirtschafts- und Gewerkschaftsbossen.

Können die sich nicht auf bestimmte Tarife einigen bzw. weigern sich Einzelunternehmen überhaupt mit bestimmten Gewerkschaften die kapitalistische Ausbeutung tarifvertraglich zu regeln, dann werden in Deutschland Urabstimmungen über Streiks durchgeführt. 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder müssen für Streik stimmen, damit es zu einer Arbeitsniederlegung kommt. Während des Streiks passen die hauptamtlichen Gewerkschaftsbonzen gut auf, dass die ProletarierInnen bei der Arbeitsniederlegung brav die Gesetze des bürgerlichen Staates einhalten. Bei einem Streik stützt sich die hauptamtliche Gewerkschaftsbürokratie auf das Proletariat – aber rein instrumental. Die Gewerkschaftsbürokratie interessiert sich nicht in erster Linie für die Arbeits- und Lebensbedingungen des Proletariats, sondern dafür, dass mit ihr verhandelt wird und sie sie von Kapital und Staat als Co-Managerin anerkannt wird. Die ProletarierInnen wiederum nutzen das Tarifsystem, um ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern bzw. gegen deren Verschlechterungen zu kämpfen und legal zu streiken. Während des Streiks neigen die ProletarierInnen oft zu radikaleren Maßnahmen als die Gewerkschaftsbonzen. In längeren Arbeitsniederlegungen kann es zur Doppelherrschaft zwischen der informellen Selbstorganisation des klassenkämpferischen Proletariats und der Gewerkschaftsbürokratie kommen, also dazu, dass den Bonzen die Führung über ihre Basis mehr oder weniger entgleitet.

Haben die ProletarierInnen in einem bestimmten Betrieb oder in einer bestimmten Wirtschaftsbranche die Arbeit niedergelegt, und Kapital bzw. den Staat im öffentlichen Dienst ein wenig unter Druck gesetzt, kommt es irgendwann am Verhandlungstisch zu einer Einigung zwischen der Gewerkschaftsbürokratie und den Wirtschaftsbossen. Der erreichte Tarifvertrag kann sehr viel Unmut bei der proletarischen Basis der Gewerkschaften auslösen, doch in Deutschland reicht zum Beispiel aus, dass nur ein Viertel der Gewerkschaftsmitglieder, also eine Minderheit, mit einem ausgehandelten Tarif einverstanden sein muss. Vielen ArbeiterInnen erscheinen gerade nach längeren Klassenkämpfen die Ergebnisse des Tarifschachers oft nur allzu mager. Das führt zu Konflikten zwischen der proletarischen Gewerkschaftsbasis und ihren bürgerlich-bürokratischen Bossen. Doch setzt sich die Gewerkschaftsbürokratie gegen ihre proletarische Basis durch, dann gilt der Tarifvertrag. Während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt für die abschließende Gewerkschaft die Friedenspflicht, das heißt, dass sie nicht zu Streiks aufrufen darf. Für das Kapital eine sehr tolle Sache, weil es für die Laufzeit der Tarifverträge weitgehend von Arbeitsniederlegungen verschont bleibt. Nur eine andere Gewerkschaft, die den bestimmten Tarifvertrag nicht unterzeichnet hat, kann jetzt noch zu Streiks aufrufen. Daher die Versuche des deutschen Nationalkapitals mehrere Tarifverträge in einem Betrieb zu verhindern, auf die Behruzi in seinem Artikel hingewiesen hat.

Die Gewerkschaft ist sowohl Subjekt als auch Objekt des Klassenkampfes. Der Klassengegensatz zwischen der proletarischen Gewerkschaftsbasis und ihrem bürgerlich-bürokratischen Apparat geht mitten durch die Organisation hindurch und wird besonders bei größeren Klassenauseinandersetzungen deutlich sichtbar. Eine Zwischenstellung zwischen der proletarischen Basis und der hauptamtlichen Gewerkschaftsführung nehmen die ehrenamtlichen GewerkschaftsaktivistInnen ein, die sozial zum Proletariat gehören aber auch in die Organisationshierarchie eingebunden sind. Sie sind oft wesentlich radikaler als die hauptamtlichen Gewerkschaftsbonzen, weil sie viel unmittelbarer dem Druck der proletarischen Basis ausgesetzt sind. Proletarische RevolutionärInnen dürfen weder ehren- noch hauptamtliche Funktionen in den Gewerkschaften einnehmen, sondern sie müssen den objektiv vorhandenen Klassengegensatz zwischen den bürgerlich-bürokratischen Apparaten und der proletarischen Basis aktiv schüren und auf die Spitze treiben. Während die LinkskeynesianerInnen und RechtsmarxistInnen um ehren- und hauptamtliche Funktionen innerhalb der Apparate schachern, versuchen SozialrevolutionärInnen schon im reproduktiven Klassenkampf die klassenkämpferische Selbstorganisation des Proletariats zu stärken und streben langfristig die revolutionäre Zerschlagung der Gewerkschaftsapparate an.

Schon in offiziell noch von den Gewerkschaftsbürokratien „geführten“ bzw. gebremsten Klassenkämpfen entwickelt sich die proletarische Selbstorganisation neben und gegen die Apparate. Proletarische RevolutionärInnen müssen an dieser revolutionärsten Tendenz des reproduktiven Klassenkampfes – die Entwicklung der Selbstorganisation der Klasse gegen Kapital, Staat und Gewerkschaftsbürokratie – anknüpfen, um sie weitertreiben zu können. Schon im reproduktiven Klassenkampf entwickeln sich auch wilde Streiks, die unabhängig von den hauptamtlichen Gewerkschaftsapparaten sind. In kürzeren wilden Streiks in einzelnen Betrieben reicht die informelle Selbstorganisation des Proletariats aus, um den Kampf zu führen. Kleinbürgerliche SoziologInnen und einige MarxistInnen nennen diese informelle proletarische Selbstorganisation „Spontaneität“. Doch dauern die wilden Streiks länger und umfassen mehrere Betriebe und Branchen, dann ist die Schaffung von offiziellen Organen der proletarischen Selbstorganisation wie unabhängige Streikkomitees unbedingt erforderlich. Das „proletarische 1968“, also die Zunahme des Klassenkampfes am Ende des Nachkriegsaufschwunges in Europa war auch in der BRD mit vielen wilden Streiks verbunden (siehe dazu: Nelke, Das proletarische 1968, Soziale Befreiung, Nürnberg 2014).

Auch wenn dieses „proletarische 1968“, besonders in Frankreich und in Italien durch starke revolutionäre Tendenzen geprägt war, waren diese jedoch nicht vergleichbar mit der revolutionären Nachkriegskrise in Europa (1917-1923), die jedoch sowohl von der privatkapitalistischen als auch von der staatskapitalistischen („Sowjet“-Russland) Konterrevolution niedergeschlagen wurden. Sowohl in Russland als auch in Deutschland bildeten sich in Form der ArbeiterInnenräte Organe des selbstorganisierten proletarischen Klassenkampfes. In ihnen hatten jedoch die sozialdemokratischen und „kommunistischen“ Partei- und Gewerkschaftsbonzen noch viel zu viel Einfluss. Sie höhlten die Räte von innen aus und zerschlugen sie schließlich.

Doch der reproduktive Klassenkampf zwischen Kapital und Arbeit und der Interessensgegensatz zwischen der proletarischen Basis und den Gewerkschaftsbürokratien sind auch noch heute, nach all den Niederlagen des Proletariats, nicht zu leugnende Tatsachen. Und auch die Möglichkeit besteht weiter, dass sich in außergewöhnlichen und krisenhaften Situationen die reproduktiven Klassenkämpfe so verschärfen, dass sie in die soziale Revolution münden. Es ist eine Notwendigkeit der sozialen Revolution nicht nur das Kapital und den Staat, sondern auch die Gewerkschaften aufzuheben. Die revolutionäre Selbstaufhebung des Proletariats ist zugleich die Zerschlagung der Gewerkschaftsapparate als Bonzenzuchtvereine.

11 Gedanken zu “Bonzenzuchtvereine

  1. Hier gebt ihr euch als die großen Revoluzzer aus, während ihr euch auf eurer Facebook-Seite bei der kleinbürgerlichen politischen Linken, unter anderem bei der maoisitisch-staatskapitalistisch-reaktionären MLPD, einschleimt. Wirkliche RevolutionärInnen brechen mit der kleinbürgerlichen politischen Linken

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    1. Tatsächlich gibt es einen Widerspruch zwischen unserer aktuellen Position und dem hier veröffentlichten Artikel, darum geht es dir ja. Darum werde ich auch einfach offen darauf eingehen und mich nicht an deiner Polemik gegen unsere Haltung zur MLPD abarbeiten….es sei denn du magst ausführen wie wir uns denn „einschleimen.“….

      Zur Sache: Der reproduktive Klassenkampf bildet nicht nur einfach eine kurzfristige Chance zum Sprung in den revolutionären Klassenkampf – wie ihr dass in euren Broschüren wunderbar belegt. Im größeren Rahmen formt der reproduktive Klassenkampf des Proletariats langfristig die Gesellschaft – schafft sich gefestigte Formen….also Organisationen, Ideologien oder auch Subkulturen. Diese permanente Präsenz des reproduktiven Klassenkampfes in der Gesellschaft – und damit die permantente deformation der bürgerlichen Gesellschaft durch ihn und andersherum – ist nicht zu leugnen. Diese Organisationen, Ideologien und Subkulturen sind das Fundament für den Umschlag in die Revolution auf der historischen Bühne – das ist die Konsequenz eurer eigenen Analyse über den Klassenkampf im Einzelfall, die immer ergibt: Rev. Klassenkampf ist der qualitative Sprung des rep. Klassenkampfs, die Quantität misst sich in der selben Einheit.

      Also gilt es doch dieses Maß (den Klassenkampf) zum überlaufen zu bringen, und da kann man nicht reinlich sein. Wie wollt ihr euch denn in einer Schlacht von den „reaktionären“ Tendenzen der Arbeiterbewegung abgrenzen?
      Was reaktionär und was revolutionär ist entscheidet der historische Moment selbst und keine Formel. Es entscheidet sich auch nicht daran ob es den abstrakten universellen Interessen eines außergeschichtlichen Proletariats nachkommt, sondern daran ob es in der konkreten Schlacht die Klasse voranbringt oder nicht.
      Elemente können heute auf der Seite des Proletariats wirken um morgen von ihm aufgerieben zu werden. Die Organisationsfrage und die Positionierung von Revolutionären entscheidet sich an den Notwenigkeiten des Klassenkampfes selbst. Was dem Proletariat nutzt ist gut. Und was dem Proletariat nutzt kann in den konkreten Formen erstmal (gemessen an den abstrahierten Gesamt-Interessen des Proletariats) sehr bürgerliche Tendenzen haben und trotzdem im Konkreten der erste Schritt gegen die Bourgeoisie sein. Man muss in diesen Formen den proletarischen Druck fördern und die bürgerlichen Tendenzen bekämpfen ABER ihr wollt diese Formen an sich bekämpfen.

      Das ist Unsinn! Denn der reproduktive Klassenkampf hat einen Wert an sich für die Revolution in dem er langfristig die Organisation, Ideologie und Kultur formt….nicht nur einfach als potentieller Katapult für die Revolution sondern als Grundlage. Darum ist es auch heute unsere Aufgabe zu handeln. Wir müssen uns gegen die Bourgeoisie stellen für die Organisation, Ideologie und Kultur des Proletariats – unabhängig davon wie deformiert sie auch sein mag.

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  2. Das ist nichts weiter als eine opportunistische Anpassung an die institutionalisierte ArbeiterInnenbewegung (Gewerkschaften und ArbeiterInnenparteien) und das kleinbürgerlich-sozialreformistische Bewusstsein des Proletariats im reproduktiven Klassenkampf. Ändert euren Namen, ihr 1001nste Auflage der Sozialdemokratie mit „revolutionärer“ Maske!
    Ihr passt euch an reaktionäre Organisationen und das reformistische Bewusstsein des Proletariats an. Revolutionäre nehmen selbstverständlich am reproduktiven Klassenkampf teil, aber sie bekämpfen die Gewerkschafts- und Parteiorganisation und die reformistischen Illusionen ihrer Kolleginnen und Klassengeschwister.

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  3. Noch einmal zur MLPD. Diese maoistische Politsekte ist für jeden Revolutionär staatskapitalistisch-reaktionär, die heute noch die stalinistische Sowjetunion und das maoistische China verteidigt. Und was macht ihr? Ihr zeigt euch auf eurer Facebook-Seite schwer beeindruckt, dass ein Mensch im Dunstkreis dieser reaktionären Politsekte seine ererbten Millionen spendete. Geht es noch naiver? Der Mann hat das Geld nicht dem streikenden Proletariat vererbt, sondern der maoistisch-reaktionären MLPD. Aus revolutionärer Sicht ist das nicht anders, als wenn jemand seine Kohle christlichen Sekten in den Hals wirft. Doch bei euch muss nur jemand kapitalistisch-bürgerliche Scheiße rot anmalen und ihr fallt um. Dein pseudodialektisches Geschwafel soll nur kaschieren, dass ihr das Feigenblatt der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung (Gewerkschafts- und Parteibürokratie) seid, die sich schon lange als die schlimmste Feindin des Proletariats erwiesen hat. Doch wer nicht mit der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung brechen will und kann, henkt halt an deren Rockzipfel. So wie ihr!

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  4. Übrigens, wenn ihr schon Texte von revolutionären Gruppen veröffentlicht, dann wenigstens mit einer richtigen Quellenangabe. Schon die Überschrift „Bonzenzuchtvereine“ ist von euch gewählt. Zweitens stammt der Text nicht aus Schriften zum Klassenkampf 5, wie ihr so falsch behauptet, sondern aus Schriften zum Klassenkampf IV. Euer Auszug ist das erste Kapitel „Allgemeine Betrachtung“ der Schrift „Gewerkschaftsbürokratie und proletarische Selbstorganisation im reproduktiven Klassenkampf“.

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    1. Die Quellenangaben haben wir korrigiert. 🙂
      … das Problem an deiner Kritik ist, dass du unserer Position eine Krankheit diagnostizierst (Oppotunismus) bevor du überhaupt nachgewiesen hast, das diese Position fehlerhaft ist. So kommen wir nicht voran.

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  5. Wir stehen mit der Arbeiterbewegung – trotz all ihrer Mängel. Diese Mängel beheben wir nicht in dem wir die Arbeiterbewegung bekämpfen, sondern in dem wir sie stärken.
    Man mag über die MLPD sagen was man will, sie mit einer christlichen Sekte gleichzusetzen ist lächerlich und nur eine Form des bürgerlichen Märchens vom „marxistischen Religionsersatz“.

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  6. Eure scheiß institutionalisierte ArbeiterInnenbewegung war in der europäischen revolutionären Nachkriegskrise (1917-1923) die Hauptkraft der Konterrevolution und 1933 diejenige „Kraft“, die in Deutschland die kampflose Kapitulation des Proletariats organisiert hat. Wir bekämpfen euch als Teil der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung!

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  7. Richtig korrigieren könnt ihr auch nicht. Eine 4 ist keine IV. Im übrigen betrachte ich die Diskussion als beendet. Ihr habt die MLPD gegen revolutionäre Kritik verteidigt und damit bewiesen, wer ihr seid!

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  8. In eurer Verteidigung der MLPD setzt ihr die kommunistische Kritik an dieser Partei, die ihr die „kommunistische“ Maske von ihrer hässlichen staatskapitalistischen Fratze herunterreißt, mit dem bürgerlichen Antikommunismus gleich. Doch Partei-„Kommunismus“ und Antikommunismus ergänzen sich prächtig und laden sich gegenseitig auf. Und der Marxismus-Leninismus ist nur von seiner eigenen Behauptung nach materialistisch-dialektisch. Mit seinen Personenkulten und den Kult um die Partei ist er quasireligiös. Indem ihr die kommunistische Kritik gegen den Partei-„Kommunismus“ als antikommunistisch verteufelt, seid ihr offen sozialreaktionär. Das ist der klassische Weg aller Pseudorevolutionäre!

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  9. Die Gruppe soziale Revolution war einmal eine Gruppe von Jugendlichen, die aus dem sozialdemokratisch-leninistischen Sumpf kamen und sich am Anfang für links- und rätekommunistische Positionen interessierte. Auch wir von der Sozialen Befreiung führten am Anfang eine Diskussion mit einzelnen Mitgliedern, mussten aber nach einer Weile feststellen, dass es an geistig-praktischer Konsequenz dieser Gruppe fehlt, mit dem linksbürgerlichen Milieu wirklich zu brechen. Darauf brachen wir die Diskussion ab. Ob es diese Gruppe überhaupt wirklich noch gibt, wissen wir nicht. Von einem Mitglied wissen wir aber, dass er wieder vollständig in den leninistisch-stalinistischen Sumpf zurückgekehrt ist. Die Gruppe soziale Revolution war eines der lächerlichsten Symptome eines Moderevoluzzertums der letzten Jahre.

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